Allgemeine Geschäftsbedingungen VAN DE BEEK

1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge des VAN DE BEEK, Peiner Straße 27, 38159 Vechelde (im Folgenden „Fitnessclubbetreiber“) über die Nutzung des Fitnessclub VAN DE BEEK.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessclubbetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessclub zustande. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.
2.2. Bei Vertragsabschluss erhält das Mitglied seine Vertragsunterlagen per Mail.
2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
2.4. Vertragsänderung: Innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit kann auf einen höherwertigen Vertrag gewechselt werden. Die Erstlaufzeit beginnt mit dem Datum der Vertragsveränderung von vorne. Ein Wechsel in einen kleineren Vertrag ist nur nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit möglich. Für den Vertragswechsel fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Getränke, Kurse, Sauna, Personal-Coaching).
3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
4. Nutzung der vereinbarten Leistung / Hausordnung
4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessclubs und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt. Das Personal des Fitnessclubs ist berechtigt, Weisungen zu erteilen, sowie dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs des Clubs, zur Wahrung der Ordnung und Sicherheit oder zur Einhaltung der Hausordnung nötig ist. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsabschluss eine Mitgliedskarte/Armband. Die Mitgliedskarte/Armband ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der Mitgliedskarte/Armband ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Mitgliedskarte/Armband sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessclubbetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung der Mitgliedskarte/Armband durch das Mitglied ist für die Neuausstellung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ bzw.20 € zu entrichten. Die alte Mitgliedskarte/Armband verliert mit Ausstellung der neuen Mitgliedskarte/Armband ihre Gültigkeit.
4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessclub ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen der Mitgliedskarte/Armband möglich.
4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
4.1.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.
4.1.7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessclub anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
4.2. Hygienevorschriften
4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiter ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen fern zu halten. Außerdem sind die Griffflächen nach Benutzung mit dem ausgehändigten Mikrofasertuch zu reinigen.
4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
4.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessclubs sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4.3. Sicherheitsvorschriften
4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessclubbetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.
4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Schränken zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessclub zurückgelassen werden.
4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
4.5. Sonstiges
4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder fern zu halten, können der Fitnessclubbetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessclubs verwiesen werden.
4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessclub, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessclubbetreiber.
4.5.3. Der Fitnessclubbetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
4.5.4. Der Fitnessclubbetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessclubbetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wieder; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
5. Öffnungszeiten
5.1. Die Öffnungszeiten sind:
Montag – Freitag: 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Samstag – Sonntag 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
An geöffneten Feiertagen: 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
5.2. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang, auf den Fernsehern und auf den Social Media Kanälen zu entnehmen.
6. Entgelt
6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils zum 1. eines Monats im Vorhinein per Lastschrift fällig. Einmalig zu zahlende Gebühren wie das Startpaket werden bei Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung sofort fällig und mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Mitglied-Beiträgen in Verzug, so werden sämtliche Beiträge bis zum Ende der Erstlaufzeit bzw. der Verlängerungszeit sofort zur Zahlung fällig. Mit der Abwicklung wird zusätzlich ein Inkassounternehmen beauftragt. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.2. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Mahnkosten in der Höhe von bis zu 15€ geltend gemacht werden, außerdem kommen die Rücklastgebühren der jeweiligen Bank dazu, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
6.3. Der Fitnessclubbetreiber hält sich vor, die Mitgliedsbeiträge den gesetzlichen Umsatzsteuererhöhungen sowie der jährlichen Teuerungsrate anzupassen
7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt – soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – 12 Monate oder 24 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde.
7.1.1. Bei einem Umzug besteht kein Recht auf Sonderkündigung. Laut Urteil ( Az.XII ZR 62/15)
7.2. Der Fitnessclubbetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
7.2.2. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
7.2.3. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;
7.2.4. das Mitglied im Fitnessclub eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.
8. Ruhezeit
8.1. Ruhezeit kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren Verhinderungsgründen
aus Kulanz und nur im gegenseitigen Einverständnis für eine im Vorfeld festzulegende Dauer ruhend gestellt werden. Dabei verkürzt ein solcher Ruhezeitraum die zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist und die ordentliche Kündigungsmöglichkeit verschieben sich um den Zeitraum der Ruhezeit. Davon unberührt bleibt ein schriftlich zu erklärendes außerordentliches Kündigungsrecht.
Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen (Ruhezeit), wenn:
8.2. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder
8.3. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.
Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.
8.4. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessclubs in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
8.5. Ebenfalls ist eine Bearbeitungsgebühr der Ruhezeit ab dem 01.03.2024 in Höhe von 10€ zu entrichten.
9. Betriebsunterbrechungen
Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessclubs sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessclub bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessclubbetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
10. Änderungen der AGB
10.1. Der Fitnessclubbetreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.
10.2. Der Fitnessclubbetreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.
10.3. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. Der Fitnessclubbetreiber wird das Mitglied gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.
10.4. Eine Änderung der Punkte 3.1, 4.1.1 und 5. dieser AGB ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitglieds möglich.
11. Besondere Vereinbarungen
11.1. Young Fitness Tarif -20%: Für Mitglieder unter 22 Jahren gewähren wir einen Rabatt in Höhe von -20% auf die bestehenden Verträge. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises am Tag der Antragsstellung. Die Ermäßigung gilt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, danach greift zum Ersten des Folgemonates, der regulär vertraglich festgelegte Beitrag. Die Mitgliedschaft endet, wenn zum Vertragsende ordentlich gekündigt wird. Gilt für die Verträge ab dem 01.02.2025.
11.2. FG / REHA Zusatzmitgliedschaft -20%: Bei Vorlage einer ärztlichen Funktionsgymnastik/REHA Verordnung gewährt das Fitnessclub einen Zusatzvertrag. Dieser Vertrag ist nur gültig mit der regelmäßigen Teilnahme an den dafür vorgesehenen Medical-Kursen und für die Dauer der Verordnung. Nach Ablauf der Verordnung fällt die Rabattierung von -20% automatisch raus. Die Mitgliedschaft endet, wenn zum Vertragsende ordentlich gekündigt wird.
11.3 Hansefit Twogether -20% Tarif
Ist gültig für Familienmitglieder des Hansefit-Mitgliedes. Diese 20% Rabattierung auf die Mitgliedschaft haben nur solange eine Gültigkeit, wie auch das Hansefit- Mitglied selbst Hansefit nutzt und regelmäßig unseren Fitnessclub besucht. Endet die Hansefit-Mitgliedschaft, so besteht auch kein Anspruch mehr auf den Twogehter Tarif und der reguläre vertraglich festgelegte Beitrag wird fällig.
Kommt ein Mitglied (mit Ruhezeit) über Hansefit ist er verpflichtet jährlich einen Nachweis vom Arbeitgeber unaufgefordert an unsere Verwaltung zu schicken, anderenfalls ist der Vertragsbeitrag zu zahlen.
11.4. Nutzungshinweis EGYM GmbH: Für die Nutzung der EGYM Services ist eine kostenlose Anmeldung bei der EGYM GmbH erforderlich. Hierzu werden unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen Trainingsdaten sowie Stammdaten des Mitglieds, Trainingsanalyse und-beratung für die Trainer: innen im Club verfügbar gemacht. Dies kann jederzeit schriftlich abbestellt werden.
11.5. Hinweis nach §33BDSG: Es wird darauf hingewiesen, dass der Club die sich aus den Vertragsunterlagen und der Vertragsdurchführung ergebenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung speichert.
11.6. Änderung persönlicher Daten: Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem Club unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds. Die Rechte und Pflichten des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessclubbetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
12.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.