Allgemeine Geschäftsbedingungen

Laufzeit / Kündigung / Verlängerung: Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von (vereinbarter Zeitraum). Der Vertrag verlängert sich um unbestimmte Zeit, wenn er nicht vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungszeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung. Das Schriftformerfordernis gilt auch für eine außerordentliche Kündigung.

Außerordentliche Kündigung: Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 4 Wochen, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest o.Ä. angenommen wird. Das Attest bzw. die Bestätigung muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet. Auch der Fitness Club kann aus wichtigem Grund kündigen.

Nutzung der vereinbarten Leistung / Hausordnung: Das Mitglied ist zur selbstständigen Nutzung der vereinbarten Leistungen während der jeweiligen Öffnungszeiten und unter Einhaltung der geltenden Hausordnung berechtigt. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte und des Clubs sowie zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder:innen und Gäste. Das Personal des Clubs ist berechtigt, Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs des Clubs, zur Wahrung der Ordnung und Sicherheit oder zur Einhaltung der Hausordnung nötig ist. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

Vertragsänderung: Innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit kann auf einen höherwertigen Vertrag gewechselt werden.Die Erstlaufzeit beginnt mit dem Datum der Vertragsveränderung von vorne. Ein Wechsel in einen kleineren Vertrag ist nur nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit möglich. Für den Vertragswechsel fallen keine Bearbeitungsgebühren an.

Fälligkeit / Vorfälligkeit: Der monatliche Beitrag wird jeweils zum 01. eines Monats per Lastschrift eingezogen. Einmalig zu zahlende Gebühren wie das Startpaket werden bei Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung sofort fällig und mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Mitgliedsbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche Beiträge bis zum Ende der Erstlaufzeit bzw. der Verlängerungszeit sofort zur Zahlung fällig. Mit der Abwicklung wird zusätzlich ein Inkassounternehmen beauftragt.

Ruhezeitvereinbarung: Der Mitgliedsvertrag kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren Verhinderungsgründen im gegenseitigen Einverständnis für eine im Vorfeld festzulegende Dauer ruhend gestellt werden. Dabei verkürzt ein solcher Ruhezeitraum die zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist und die ordentliche Kündigungsmöglichkeit verschieben sich um den Zeitraum der Ruhezeit. Davon unberührt bleibt ein schriftlich zu erklärendes außerordentliches Kündigungsrecht.

Young Fitness: Der Fitness Club kann in Ausnahmefällen für Mitglieder unter 27 Jahren eine Ermäßigung auf den regulären Mitgliedsbeitrag gewähren. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises am Tag der Antragstellung. Die Ermäßigung gilt bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres; die Mitgliedschaft wird dann automatisch, zum Ersten des Folgemonats, auf den preiswertesten regulären Tarif umgestellt, sofern nicht vorab ordentlich gekündigt wird.

Black Label Massagen: Innerhalb der vereinbarten BLACK LABEL Mitgliedschaft kann das Mitglied pro Jahr zwei kostenfreie Rückenmassagen á 25 Min. in Anspruch nehmen. Die Massagen können nicht auf das Folgejahr übertragen werden und verfallen bei Nichtnutzung. Eine Barauszahlung oder Verrechnung ist nicht möglich.

Black Label Ruhezeitvereinbarung: Innerhalb der vereinbarten Laufzeit einer BLACK LABEL Mitgliedschaft kann der Mitgliedsvertrag für 2 Wochen pro Jahr und ohne Angabe von Gründen beitragsfrei ruhend gestellt werden. Eine Check-In Berechtigung entfällt in diesem Zeitraum. Die Ruhezeit kann nicht auf das Folgejahr übertragen werden und verfällt bei Nichtnutzung. Eine Barauszahlung oder Verrechnung, sowie Aufteilung der Ruhezeit ist nicht möglich.

Nutzungshinweis EGYM GmbH: Für die Nutzung der EGYM Services ist eine kostenlose Anmeldung bei der EGYM GmbH erforderlich. Hierzu werden unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen Trainingsdaten sowie Stammdaten des Mitglieds, Trainingsanalyse und -beratung für die Trainer:innen im Club verfügbar gemacht. Dies kann jederzeit schriftlich abbestellt werden.

Änderung persönlicher Daten: Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem Club unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds. Die Rechte und Pflichten des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

Hinweis nach § 33 BDSG:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Club die sich aus den Vertragsunterlagen und der Vertragsdurchführung ergebenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung speichert.

Streitschlichtung:

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht anbieten.“