Allgemeine Geschäftsbedingungen VAN DE BEEK

1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge des VAN DE BEEK,

Peiner Straße 27, 38159 Vechelde (im Folgenden „Fitnessclubbetreiber“) über die Nutzung des Fitnessclub VAN

DE BEEK.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessclubbetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des

Fitnessvertrages im Fitnessclub zustande. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB

vor.

2.2. Bei Vertragsabschluss erhält das Mitglied seine Vertragsunterlagen per Mail.

2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen

Vertreters abgeschlossen werden.

2.4. Vertragsänderung: Innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit kann auf einen höherwertigen Vertrag gewechselt

werden. Die Erstlaufzeit beginnt mit dem Datum der Vertragsveränderung von vorne. Ein Wechsel in einen

kleineren Vertrag ist nur nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit möglich. Für den Vertragswechsel fallen keine

Bearbeitungsgebühren an.

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten

Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Getränke, Kurse, Sauna, Personal-Coaching).

3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

4. Nutzung der vereinbarten Leistung / Hausordnung

4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessclubs und deren Einrichtungen während der

Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt. Das Personal des Fitnessclubs ist berechtigt,

Weisungen zu erteilen, sowie dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs des Clubs, zur Wahrung der

Ordnung und Sicherheit oder zur Einhaltung der Hausordnung nötig ist. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsabschluss eine Mitgliedskarte/Armband. Die Mitgliedskarte/Armband ist nicht

übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der Mitgliedskarte/Armband ist untersagt. Jedes Mitglied ist

verpflichtet, die Mitgliedskarte/Armband sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem

Fitnessclubbetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung

der Mitgliedskarte/Armband durch das Mitglied ist für die Neuausstellung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von

10€ bzw.20 € zu entrichten. Die alte Mitgliedskarte/Armband verliert mit Ausstellung der neuen

Mitgliedskarte/Armband ihre Gültigkeit.

4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessclub ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen der

Mitgliedskarte/Armband möglich.

4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

4.1.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder

Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie

nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.

4.1.7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten

Öffnungszeit im Fitnessclub anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in

dieser Zeit ist daher nicht möglich.

4.2. Hygienevorschriften

4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit

Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiter ein Handtuch mitzuführen, welches

auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen fern zu halten. Außerdem sind die

Griffflächen nach Benutzung mit dem ausgehändigten Mikrofasertuch zu reinigen.

4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.

4.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessclubs sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu

entsorgen.

4.3. Sicherheitsvorschriften

4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist

verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und

Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen

Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessclubbetreiber

oder dessen Mitarbeiter einzuholen.

4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.

4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Schränken zu verstauen und dürfen nicht

im Fitnessclub zurückgelassen werden.

4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.

4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung

zulässig.

4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen

zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

4.5. Sonstiges

4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen,

Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer

Mitglieder fern zu halten, können der Fitnessclubbetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen.

Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten,

können für eine angemessene Dauer des Fitnessclubs verwiesen werden.

4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessclub, wie etwa

entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller

Vereinbarung mit dem Fitnessclubbetreiber.

4.5.3. Der Fitnessclubbetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu

überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes

einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen

Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls

einen Arzt aufzusuchen.

4.5.4. Der Fitnessclubbetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein

Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessclubbetreibers und

seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wieder; die Auswahl des entsprechenden

Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein

Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung

eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.

5. Öffnungszeiten

5.1. Die Öffnungszeiten sind:

Montag – Freitag: 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Samstag – Sonntag 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr

An geöffneten Feiertagen: 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr

5.2. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang, auf den Fernsehern und auf den Social Media

Kanälen zu entnehmen.

6. Entgelt

6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils zum 1. eines Monats im Vorhinein per Lastschrift

fällig. Einmalig zu zahlende Gebühren wie das Startpaket werden bei Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung

sofort fällig und mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei

Mitglied-Beiträgen in Verzug, so werden sämtliche Beiträge bis zum Ende der Erstlaufzeit bzw. der

Verlängerungszeit sofort zur Zahlung fällig. Mit der Abwicklung wird zusätzlich ein Inkassounternehmen

beauftragt. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

6.2. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Mahnkosten in der Höhe von bis zu 15€ geltend gemacht

werden, außerdem kommen die Rücklastgebühren der jeweiligen Bank dazu, sofern die Kosten zur Einbringung

der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen

Forderung stehen.

6.3. Der Fitnessclubbetreiber hält sich vor, die Mitgliedsbeiträge den gesetzlichen Umsatzsteuererhöhungen sowie der

jährlichen Teuerungsrate anzupassen

7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt – soweit nicht im

Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – 12 Monate oder 24 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten

erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der

Mindestvertragslaufzeit endet) und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden

Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens

einen Monat vor Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde.

7.1.1. Bei einem Umzug besteht kein Recht auf Sonderkündigung. Laut Urteil ( Az.XII ZR 62/15)

7.2. Der Fitnessclubbetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit

und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:

7.2.2. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz

einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;

7.2.3. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung

des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;

7.2.4. das Mitglied im Fitnessclub eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.

8. Ruhezeit

8.1. Ruhezeit kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren Verhinderungsgründen

aus Kulanz und nur im gegenseitigen Einverständnis für eine im Vorfeld festzulegende Dauer ruhend gestellt

werden. Dabei verkürzt ein solcher Ruhezeitraum die zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Die vertraglich

vereinbarte Kündigungsfrist und die ordentliche Kündigungsmöglichkeit verschieben sich um den Zeitraum der

Ruhezeit. Davon unberührt bleibt ein schriftlich zu erklärendes außerordentliches Kündigungsrecht.

Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit –

vorübergehend aussetzen (Ruhezeit), wenn:

8.2. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder

8.3. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur

Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.

8.4. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des

Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden.

Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessclubs in Anspruch, kommt es zu

keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.

8.5. Ebenfalls ist eine Bearbeitungsgebühr der Ruhezeit ab dem 01.03.2024 in Höhe von 10€ zu entrichten.

9. Betriebsunterbrechungen

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessclubs sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum

Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese

Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessclub bekanntzumachen.

Ungeachtet dessen, hat der Fitnessclubbetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu

beschränken.

10. Änderungen der AGB

10.1. Der Fitnessclubbetreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

vorzunehmen.

10.2. Der Fitnessclubbetreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die

Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.

10.3. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang

der Verständigung erkennbar widerspricht. Der Fitnessclubbetreiber wird das Mitglied gesondert darauf

hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.

10.4. Eine Änderung der Punkte 3.1, 4.1.1 und 5. dieser AGB ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitglieds

möglich.

11. Besondere Vereinbarungen

11.1. Young Fitness: Für Mitglieder unter 22 Jahren besteht ein Anspruch auf die Young Fitness Mitgliedschaft.

Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises am Tag der Antragsstellung. Die

Ermäßigung gilt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres; die Mitgliedschaft wird dann automatisch, zum Ersten

des Folgemonates, auf den preiswertesten regulären Tarif umgestellt, sofern nicht vorab ordentlich gekündigt

wird. Gilt für die Verträge ab dem 01.03.2024.

11.2. PLUS FG / REHA eGym & FIVE: Bei Vorlage einer ärztlichen Funktionsgymnastik/REHA Verordnung gewährt das

Fitnessstudio einen Sondervertrag. Dieser Vertrag ist nur gültig mit der regelmäßigen Teilnahme an den dafür

vorgesehenen Medical-Kursen und für die Dauer der Verordnung. Nach Ablauf der Verordnung wird die

Mitgliedschaft automatisch beendet und muss bei einer neuen Verordnung neu abgeschlossen werden.

11.3 Hansefit Together -20% Tarif

Ist gültig für Familienmitglieder des Hansefit-Mitgliedes. Diese 20% Rabattierung auf die Mitgliedschaft haben nur

solange eine Gültigkeit, wie auch das Hansefit- Mitglied selbst Hansefit nutzt und regelmäßig unseren Fitnessclub

besucht. Endet die Hansefit-Mitgliedschaft, so besteht auch kein Anspruch mehr auf den Togehter Tarif und der

reguläre vertraglich festgelegte Beitrag wird fällig.

Kommt ein Mitglied (mit Ruhezeit) über Hansefit ist er verpflichtet jährlich einen Nachweis vom Arbeitgeber

unaufgefordert an unsere Verwaltung zu schicken, anderenfalls ist der Vertragsbeitrag zu zahlen.

11.4. Nutzungshinweis EGYM GmbH: Für die Nutzung der EGYM Services ist eine kostenlose Anmeldung bei der EGYM

GmbH erforderlich. Hierzu werden unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen Trainingsdaten

sowie Stammdaten des Mitglieds, Trainingsanalyse und-beratung für die Trainer: innen im Club verfügbar

gemacht. Dies kann jederzeit schriftlich abbestellt werden.

11.5. Hinweis nach §33BDSG: Es wird darauf hingewiesen, dass der Club die sich aus den Vertragsunterlagen und der

Vertragsdurchführung ergebenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung speichert.

11.6. Änderung persönlicher Daten: Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind

dem Club unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten

des Mitglieds. Die Rechte und Pflichten des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante

persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessclubbetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten

(Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.

12.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen

unberührt.

HAUSORDNUNG

Allgemeines

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in den Allgemeinen Vertragsbedingungen von

VAN DE BEEK beschrieben. Jedes Mitglied hat sich im VAN DE BEEK Fitnessclub gegenüber anderen Mitgliedern und dem

Personal respektvoll zu verhalten und jegliches unsittliches oder anstößiges Verhalten zu unterlassen. Die VAN DE BEEK

Hausordnung ist in jedem Club am Eingang ausgehängt und auf der Webseite www.vandebeek.de veröffentlicht. Beim

Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild)

zu beachten. Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne Genehmigung durch das Fitnessstudio ist

untersagt. Foto- und Filmaufnahmen im Bereich der Duschen und in den Umkleideräumen, gleich zu welchem Zweck, sind

verboten.

Empfang

Der Mitgliederausweis ist bei jedem Besuch per Self-Check-in zu benutzen. Mitglieder mit Hanse Fit, EGYM Wellpass und

Movearound haben sich außerdem über den entsprechenden QR-Code mit Ihrem Handy einzuloggen.

Hygiene

Aus hygienischen Gründen muss beim Training ein Schweiß Handtuch auf die Sitz- und Liegeflächen der Geräte sowie auf

die Matten gelegt werden. Auf der Trainingsfläche sind keine Trainingstaschen erlaubt. Während Ihres Trainings müssen

Sie Sportbekleidung tragen. Das Training mit freiem Oberkörper ist nicht gestattet. Personen mit starkem Körpergeruch

werden aufgefordert, vor dem Training zu duschen. Die Trainingsgeräte sind im sauberen Zustand zu verlassen.

Ausdauergeräte sowie Kraftgeräte sind mit Desinfektionsmittel und mit dem ausgehändigten Mikrofasertuch zu reinigen.

Der Trainingsraum darf nur mit sauberen Turnschuhen, T-Shirt und Hosen betreten werden. Das Rauchen ist in allen

Räumen untersagt!

Aus Hygienegründen sind Esswaren im VAN DE BEEK Fitnessclub verboten. Ebenso dürfen keine Tiere mitgeführt werden.

Verhalten im Trainingsraum

Beim Training ist den Empfehlungen der Trainer: innen zu folgen. Um einen reibungslosen Trainingsablauf zu

ermöglichen, dürfen Trainingsgeräte/-stationen nicht reserviert werden oder gar für mehrere Sätze blockiert werden.

Geräte und Hantelbänke sind gemäß Trainer: Innen zu benutzen und in dem Zustand zu verlassen, wie Sie diese vorfinden

möchten. Räumen Sie Freihanteln, Gewichte, Bänke, Griffe usw. bitte ordentlich auf.

Group Fitness

Ein verspätetes Einlassen in einen Group Fitness Kurs ist aus Sicherheitsgründen und Störung des Ablaufs nicht möglich.

Den Instruktionen der Trainer: innen muss zwingend Folge geleistet werden.

Getränke

Außerhalb des Empfangsbereiches gilt striktes Glasverbot! Auf das Verwenden von bruchsicheren Trinkgefäßen ist zu

achten

Zigaretten – Drogenkonsum

Jeglicher Konsum von Zigaretten und Drogen (Anabolika, Testosteron, Kokain, Heroin, Marihuana, Alkohol etc.) ist in den

Räumen des VAN DE BEEK-Clubs strikt untersagt. Ein Verstoß führt zur Kündigung der Mitgliedschaft, einem sofortigen

dauerhaften Hausverbot im VAN DE BEEK und wird zur Anzeige gebracht.

Umkleide, Duschzone, Sauna

Die persönlichen Sachen sind in die dafür vorgesehenen abschließbaren Schränke zu legen und dürfen nicht in die

Trainingsräume mitgenommen werden. Der Nasszonen-Bereich ist am besten mit Badeschuhen zu betreten. Vor dem

Verlassen der Nass Zone bitte vollständig abtrocknen. Aus hygienischen Gründen sind das Färben von Haaren, das

Rasieren/Enthaaren sowie Nagelpflege in den Duschen untersagt. Das WC, die Dusche, das Waschbecken und der

Frisiertisch sind im sauberen Zustand zu verlassen, so wie man sie selber antreffen möchte. Bei Benutzung von Sauna /

Wellness sind die ausgehängten Empfehlungen zu beachten. Während der unbeaufsichtigten Zeiten ist die Nutzung der

Sauna- und Wellnesseinrichtungen auf eigene Gefahr.

Kinder

Jugendliche ab 16 Jahren trainieren nur mit Einverständnis der Eltern, welches schriftlich nachzuweisen ist.

Schließung

Das VAN DE BEEK ist pünktlich (gemäß Öffnungszeiten) zu verlassen.

Haftung/ Verhalten

Siehe AGB´s

Wir bedanken uns bei allen Besuchern und Mitgliedern für die Einhaltung der Hausordnung.